Praxis für Psychotherapie
Yvonne Beltrame
Psychologische Psychotherapeutin
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Terminvergabe, Sprechstunde und Probatorik
Um eine Psychotherapie zu beginnen, erfolgt zunächst ein Erstgespräch. Dieses wird telefonisch vereinbart, zum Beispiel im Rahmen der telefonischen Sprechstunde und dient der diagnostischen Abklärung und der Behandlungsindikation für das beschriebene Problemfeld.
Wenn eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, beginnen probatorische Sitzungen, in denen es darum geht, die diagnostischen Überlegungen zu vertiefen und die Therapieziele sowie die Therapiedauer zu bestimmen.
Während der Probatorik haben sowohl Patient*in als auch die Therapeutin die Gelegenheit festzustellen, ob sie sich eine psychotherapeutische Arbeit miteinander vorstellen können.
Die Kosten des Erstgespräches und der probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse übernommen; während der Probatorik wird die darauf folgende Psychotherapie bei den Krankenkassen beantragt.