Praxis für Psychotherapie

Yvonne Beltrame

Psychologische Psychotherapeutin

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

 Therapievereinbarung und Kosten

Wenn Therapiebedarf besteht und sich Patient*in und Therapeutin für den Beginn einer Therapie entschieden haben, wird die vereinbarte Anzahl an Therapiesitzungen bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt und muss von dieser vor dem eigentlichen Therapiebeginn genehmigt werden. Einmal genehmigt übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung.


Abweichend hiervon besteht die Möglichkeit, dass die Patientin oder der Patient die Therapiekosten selbst trägt.


Zwischen Patient*in und Therapeutin wird eine Therapievereinbarung getroffen, die beispielsweise regelt, wie mit Urlaubszeiten und kurzfristigen Absagen umgegangen wird.


Die Praxis

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